Welche Kündigungsfristen habe ich als Mieter einzuhalten?

Die Kündigungsfrist ist im Nutzungsvertrag aufgeführt. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterzeichnet sein. Ausschlaggebend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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