Ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens möglich?

Ein Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch eine von ihm eingereichte, schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen. Dieses erfolgt mit der Einwilligung des Vorstandes. Das Geschäftsguthaben ist auch vererbbar.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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