Muss ich meine Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand gemäß Nutzungsvertrag zu übergeben. Wurden von Ihnen in der Wohnung bauliche Veränderung vorgenommen, so haben Sie diese bis zum Ablauf des Nutzungsverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, soweit nicht anders vereinbart. Bei Auszug sind alle ausgehändigten und zur Wohnung gehörenden Schlüssel an die Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG zurückzugeben.

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2017 von Sven Thiele.

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