Wann wird mir das Geschäftsguthaben nach meiner Kündigung ausgezahlt?

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG ausziehen möchten, können Sie Ihre Genossenschaftsanteile kündigen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Mitglied zu bleiben und/oder nur die wohnungsbezogenen Anteile zu kündigen, um später wieder eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG zu beziehen.

Die Kündigung muss bis zum 30.09. in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG vorliegen. Die Mitgliedschaft endet am 31.12. des Folgejahres. Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres des Ausscheidens durch die Vertreterversammlung, spätestens zum 30.06.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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