Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen ?

Die Mitgliedschaft läuft lebenslang.

Sie endet durch:

  • Kündigung (§ 7 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG)
  • Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 8 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG)
  • Tod (§ 9 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG)
  • Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechts (§ 10 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG)
  • Ausschluss (§ 11 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG)

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Nutzungsverhältnis besteht. Die Kündigung findet zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 15 Monate vorher schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet dann aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. 

Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist.

 

Ein Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres ausgeschlossen werden, wenn es die Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG und ihre Mitglieder schädigt oder zu schädigen versucht oder wenn über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist.

 

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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