Antrag auf Erlass der Personengrundgebühr für das Jahr 2021

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,


wie in den vergangenen Jahren praktiziert, besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit, bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR einen Antrag auf Erlass der Personengrundgebühr für Personen zu stellen, die sich die meiste Zeit des Jahres nicht an Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz aufhalten.
Dies betrifft beispielsweise Studenten, Auszubildende oder Personen, die berufsbedingt selten am Wohnort sind.
Diesen Antrag muss der Grundstückseigentümer an die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz stellen und dazu Nachweise vorlegen.


Dies können sein:


o aktuelle Studienbescheinigung
o aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers
o aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstätte


Falls die Antragstellung für Sie in Frage kommt, bitten wir, die genannten Unterlagen in Kopie bis


spätestens 31.12.2020


bei der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG, Lindengarten 4, 06484 Quedlinburg einzureichen.
Der Erlass der Personengrundgebühr für berechtigte Personen durch die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR hat zur Folge, dass sich die Müllkosten für die betreffen-den Abrechnungseinheiten (Wohnblöcke) reduzieren und sich somit positiv bei der Betriebskostenabrechnung auswirken.


Mit freundlichen Grüßen

 

 Stentzel                                  Resch

Vorstand                                Vorstand

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