Darf ich mich bei Verstößen der Nachbarn gegen die Hausordnung an die Genossenschaft wenden?

Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Darum sind wir für alle Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Damit wir den betreffenden Nachbarn an das Einhalten der Hausordnung erinnern können, bitten wir zuerst um Ihre schriftliche Darlegung des Falles. Natürlich werden hierbei alle Informationen vertraulich behandelt. In besonderen Fällen der Nichteinhaltung der Hausordnung, zum Beispiel bei Ruhestörungen in der Nacht, beziehen Sie bitte sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt mit ein.

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2017 von Sven Thiele.

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