Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?

Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern, Zwergkaninchen und ähnlichen Tieren ist ohne Einwilligung der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG erlaubt. Andere Tiere, z. B. Hunde und Katzen, dürfen Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung der Tiere.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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